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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Vertrags- und Geschäftsverbindungen zwischen Stickdesign Jasmin | Jasmin Franziska Gaber im Folgenden kurz “Stickdesign Jasmin” genannt und den jeweiligen Vertrags- bzw. GeschäftspartnerInnen, im Folgenden kurz „Kunde(n)“ genannt. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese AGB gelten ausschließlich. Sofern die AGB eines Kunden/einer Kundin diesen AGB entgegenstehen bzw. widersprechen, wird diesen Punkten bereits jetzt widersprochen. Solche AGB haben nur dann Geltung, wenn den betreffenden Punkten selbst schriftlich zugestimmt wurde. Sofern die AGB des Kunden mit den AGB der Firma Stickdesign Jasmin im Widerspruch stehen, sind alleine die AGB der Firma Stickdesign Jasmin gültig. Der Kunde/die Kundin stimmt ausdrücklich zu, dass seine AGB nachrangig behandelt werden.
2. Vertragsschluss
Sämtliche Angebote der Firma Stickdesign Jasmin sind für 14 Tage gültig, sofern keine davon abweichende Gültigkeit oder Unverbindlichkeit durch die Firma Stickdesign Jasmin im Angebot festgesetzt wird.
Die Erstellung von Angeboten durch die Firma Stickdesign Jasmin erfolgt unentgeltlich.
Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der Kunde der Firma Stickdesign Jasmin während der von der Firma Stickdesign Jasmin festgelegten Gültigkeit des Angebotes die schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt oder die Firma Stickdesign Jasmin über Ersuchen des Kunden/der Kundin mit der Tätigkeit beginnt.
3. Lieferung, Rücktritt
Der Versand der bestellten Produkte erfolgt ab Lager. Eine allfällige Lieferfrist ist in die Auftragsbestätigung aufzunehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: 1. Datum der Auftragsbestätigung; 2. Datum der Klärung aller technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden; 3. Datum, an dem die vereinbarte Anzahlung entrichtet wird.
In Fällen höherer Gewalt oder dem Unbrauchbarwerden eines wichtigen Arbeitsstückes bei der Firma Stickdesign Jasmin oder einem seiner Lieferanten, sowie immer dann wenn eine allfällige Verzögerung nicht auf die Firma Stickdesign Jasmin selbst zurück zu führen ist, ist die Firma Stickdesign Jasmin berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten und ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
Sollte es bei Sonderproduktionen zu einer Überschreitung der Liefermenge kommen, behalten wir uns eine Nachverrechnung vor. Geringfügige Abweichungen der Qualität, Ausführung und Farbe sind in jedem Falle gestattet. Sollte die Ware ohne entsprechende Vereinbarung zurückgesendet werden, behält sich die Firma Stickdesign Jasmin die Annahmeverweigerung vor. In Kulanzfällen wird diesbezüglich lediglich 20 % vom Warenwert als Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Sofern die Firma Stickdesign Jasmin berechtigt vom Vertrag zurücktritt, hat sie dennoch Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma Stickdesign Jasmin wegen Rücktritt vom Vertrag sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und wurde der Kaufantrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Firma Stickdesign Jasmin gestellt, so hat der Kunde/die Kundin das Recht, von diesem Vertragsantrag bzw. dem Vertrag bis längstens eine Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung durch schriftliche Erklärung zurück zu treten.
4. Preise, Anzahlungen, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Mahn- & Inkassokosten
Die jeweiligen Preise ergeben sich entweder aufgrund der internen Abrechnungspraxis der Firma Stickdesign Jasmin oder aufgrund von verbindlichen Angeboten. Zu den jeweiligen Preisen wird Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß dazu gerechnet. Die Verpackungskosten für den Versand sind ebenfalls von den KundInnen zu tragen.
Über den im Angebot enthaltenen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von der Firma Stickdesign Jasmin gesondert in Rechnung gestellt werden.
Die Firma Stickdesign Jasmin hat Anspruch auf Anzahlungen sofern im Angebot eine solche vereinbart ist. Der Kunde/die Kundin hat der Firma Stickdesign Jasmin binnen 14 Tagen ab Zugang der diesbezüglichen Anzahlungsrechnung die im Angebot angegebene Anzahlung zu bezahlen.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Ablieferung des Produktes. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen immer sofort bei Zugang der Rechnung, spätestens jedoch binnen 30 Tagen zur Einzahlung zu bringen. Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Für diesen Fall gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart.
Festgehalten wird, dass der jeweils vorgeschriebene Betrag, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug eines Rabattes zur Einzahlung zu bringen ist. Ein Rabatt wird nur dann gewährt, wenn dies im Angebot der Firma Stickdesign Jasmin entsprechend ausgewiesen wurde.
Ist der Kunde/die Kundin mit einer Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann die Firma Stickdesign Jasmin die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, den gesamten noch offenen ihr zustehenden Betrag fällig stellen (Terminverlust) sowie bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Zahlungen an Vertreter der Firma Stickdesign Jasmin wirken nicht schuldbefreiend. Die Firma Stickdesign Jasmin ist nicht verpflichtet, offene Rechnungsposten einzumahnen. Sollte sie dennoch einen solchen Mahnbrief versenden, so fallen hierfür pauschale Mahnkosten von € 10,00 pro Mahnbrief an. Mit Zahlungsverzug ist die Firma Stickdesign Jasmin berechtigt, ein Inkassobüro bzw. eine Anwaltskanzlei mit der Eintreibung der offenen Forderung zu beauftragen. Die diesbezüglichen Kosten fallen dem Kunden/der Kundin zur Last.
5. Gefahrenübergang, Gewährleistung, Schadenersatz, Verjährung
Der Kunde/die Kundin übernimmt mit der Übergabe die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware. Spätestens mit der Bezahlung der Rechnung gilt das Werk als übernommen. Sofern die Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder an eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt erfolgt, beginnt die Übergabe und somit der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an diese.
Die Firma Stickdesign Jasmin leistet für Mängel der Ware, sofern sie zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Wird eine Leistung auf Grund von Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen, Stickkarten, Modellen, Sieben, Schablonen und sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Firma Stickdesign Jasmin nur auf die bedingungsgemäße Ausführung.
Die Firma Stickdesign Jasmin trägt keinerlei Haftung für Druckfehler. Insbesondere nicht auf Grund der Unleserlichkeit der beigebrachten Vorlagen, nachträglicher Änderungen oder fernmündlich erteilter Anweisungen.
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne die Zustimmung der Firma Stickdesign Jasmin Änderungen am von ihr erstellten/gelieferten Produkt vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Leistungen und Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, allfällige Mängel sofort nach deren Kenntnis der Firma Stickdesign Jasmin schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche.
Es wird vereinbart, dass den Kunden die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung stehen, trifft. Dies betrifft insbesondere den Mangel selbst, sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängel sind spätestens eine Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
Treten die Mängel nur bei einem Teil der Lieferung auf besteht keine Berechtigung zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
Die Firma Stickdesign Jasmin haftet keinesfalls für Mangelfolgeschäden, sofern ihr nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Die Firma Stickdesign Jasmin ist bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB und ähnlichen Bestimmungen in anderen Rechtsvorschriften befreit.
Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Firma Stickdesign Jasmin verjähren grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach Ablauf von 3 Jahren nach der Übergabe. Auch ist die Haftung der Firma Stickdesign Jasmin auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies betrifft nicht nur die Arbeiten der Firma Stickdesign Jasmin, sondern insbesondere auch ein mögliches Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Den Kunden/die Kundin trifft auch die Beweislast für ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Firma Stickdesign Jasmin, sodass die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB zugunsten des Kunden/der Kundin nicht Platz greift.
Reklamationen bzw. Mängelrügen berechtigen den Kunden/die Kundin nicht zur Zurückhaltung des zu bezahlenden Entgelts. Dieser ist jedenfalls bei Fälligkeit gemäß Rechnungslegung der Firma Stickdesign Jasmin in voller Höhe an die Firma Stickdesign Jasmin zu bezahlen.
6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei der Firma Stickdesign Jasmin. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich und schonend zu behandeln. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich weiters, Zugriff von dritter Seite auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere auch von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, der Firma Stickdesign Jasmin umgehend mitzuteilen. Dies betrifft ebenso etwaige Beschädigungen an der Ware. Der Kunde verpflichtet sich auch, alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Weiters ist die Firma Stickdesign Jasmin berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden/der Kundin umgehend vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde/die Kundin auch, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weder weiter zu veräußern noch sonst Rechte an der Ware an Dritte einzuräumen. Ebenso ist jede Veränderung der Ware vertragswidrig, solange die Ware noch nicht bezahlt bzw. der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.
7. Namen- und Markenaufdruck, Urheberrechte, Vertraulichkeit
Die Firma Stickdesign Jasmin ist zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Kunden/der Kundin berechtigt.
Die Firma Stickdesign Jasmin behält sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Stickkarten, Maßbildern, Beschreibungen usw. vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von der Firma Stickdesign Jasmin stammen, vom Kunden/von der Kundin nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese sind der Firma Stickdesign Jasmin über ihr Verlangen sofort zurückzustellen. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die Firma Stickdesign Jasmin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Tritt der Kunde/die Kundin einem allfälligen Verfahren – nach Streitverkündung – nicht als Streitgenosse auf Seiten der Firma Stickdesign Jasmin bei, ist die Firma Stickdesign Jasmin berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen. Werden die Vorlagen von der Stickdesign Jasmin selbst angefertigt, stellen diese alleiniges Eigentum der Firma Stickdesign Jasmin da, selbst wenn dem Kunden/die Kundin die Herstellung der Vorlage in Rechnung gestellt wird.
Die Kunden/die Kundin verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der Firma Stickdesign Jasmin erhalten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten verschlossen zu halten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
8. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, mit allfälligen Forderungen gegenüber der Firma Stickdesign Jasmin aufzurechnen. Ebenso ist der Kunde/die Kundin nicht befugt, allfällige Forderungen gegenüber der Firma Stickdesign Jasmin an Dritte abzutreten. Eine solche Forderungsabtretung ist gegenüber der Firma Stickdesign Jasmin rechtsunwirksam.
9. Zustellungen, Adressänderungen
Der Kunde/die Kundin gibt zu Beginn der Kontaktaufnahme seine Adresse und sonstigen Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail etc.) bekannt. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, allfällige Änderungen seiner Adresse oder Kontaktdaten umgehend der Firma Stickdesign Jasmin mitzuteilen, solange das Vertragsverhältnis bzw. auch die Gewährleistungs- und Schadenersatzfrist offen ist. Sollte der Kunde/die Kundin dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so gilt die Zustellung an die ursprünglich bekannte Adresse bzw. die diesbezüglichen Adressdaten als gültig, sodass auch ein Schriftverkehr an eine solche Adresse als zugestellt gilt.
10. Salvatorische Klausel, mündliche Nebenabreden
Sollten Bestimmungen dieser AGB – insbesondere in Hinblick auf Verbrauchergeschäfte – teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Firma Stickdesign Jasmin am nächsten kommt.
Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen etc., insbesondere auch von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftform eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für die Firma Stickdesign Jasmin nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
11. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Vertragssprache
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der Firma Stickdesign Jasmin und ihrer Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 9132 Gallizien, Österreich zuständigen Gerichtes vereinbart, wobei es der Firma Stickdesign Jasmin freisteht, auch einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen. Weiters wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechtes mit Ausschluss der Verweisungsnormen und die deutsche Vertragssprache vereinbart.